Einen anderen Grund kann niemand legen als den,
der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.
1. Korinther 3,11

Stellungnahme der St. Martini Gemeinde zur „Disziplinarverfügung“ der Bremischen Evangelischen Kirchen gegen Pastor Olaf Latzel

Aus den Medien haben Sie sicherlich schon erfahren, dass der Kirchenausschuss der BEK in seiner Sitzung am 19. Mai eine „Disziplinarverfügung“ gegen unseren Pastor Olaf Latzel erlassen hat. Die ausgesprochene Strafe sieht eine Kürzung der Bezüge des Pastors um monatlich fünf Prozent für einen Zeitraum von 4 Jahren vor.

So wie Sie, hat auch der Pastor, sein Rechtsanwalt und wir als Gemeinde von diesem Beschluss aus den Medien erfahren. Der Kirchenausschuss hat es noch nicht einmal für nötig befunden, die direkt Beteiligten vor Veröffentlichung der Verfügung zu informieren. Das ist nicht nur schlechter Stil, sondern zeugt von respektlosem Verhalten gegenüber dem direkt Betroffenen und der Gemeinde.  

Das Verfahren gegen unseren Pastor wurde ohne Einbeziehung der Gemeinde fortgeführt und zu einer Entscheidung gebracht und dies, obwohl die Disziplinarkammer der BEK in ihrem Beschluss vom 11.03.2021 ausdrücklich die Beteiligungsrechte der St. Martini Gemeinde als Betroffene im Verfahren festgestellt hat. Gegen diese erneute und andauernde Verletzung der Rechte der St. Martini Gemeinde behalten wir uns die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Pastor Latzel selbst hat darauf verzichtet, gegen diese „Disziplinarverfügung“ vorzugehen und Klage zu erheben. Der Verzicht auf Klageerhebung gegen den Beschluss des Kirchenausschusses darf jedoch nicht als Anerkenntnis dieser Disziplinarverfügung gewertet werden, im Gegenteil. Aber Pastor und Vorstand waren sich einig in der Auffassung, dieses unsägliche Disziplinarverfahren mit den damit verbundenen Belastungen für den Pastor, seiner Familie und der Gemeinde nach nun fünf Jahren endlich zu einem Ende zu bringen.

Damit endet ein Disziplinarverfahren, das nie hätte aufgenommen werden dürfen. Denn um dieses Verfahren überhaupt führen zu können, hat sich der Kirchenausschuss mehrfach über Disziplinar- und Kirchenrecht hinweggesetzt und ist seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Pastor nicht nachgekommen.  

Nachdem das Eheseminar unbeabsichtigt in die Öffentlichkeit gelangt war und großes Echo in der Presse fand, ist der Kirchenausschuss nicht mäßigend tätig geworden, sondern hat vielmehr noch Öl ins Feuer gegossen. Die damalige Präsidentin des Kirchenausschusses, Frau Edda Bosse, sprach in einem am 30.05.2020 bei Youtube veröffentlichten offiziellen Video der BEK über das Eheseminar von einer Veranstaltung, von der aus „…von einem Pastor Giftpfeile, die in der Brühe niederster Instinkte gebadet haben, auf die BEK abgeschossen (wurden)“. Und weiter: „Die Art der Lehre des Eheseminars erzeugt Hass“. Damit war dann der Begriff des „Hasspredigers“ geboren.

Frau Bosse erklärte gegenüber den Medien weiterhin: „Bereits in der Vergangenheit haben wir Äußerungen von Herrn Pastor Latzel erlebt, die bis an die Grenzen des Erträglichen gingen, diese Grenze ist jetzt überschritten“.

Damit war klar, dass der Kirchenausschuss alles unternehmen würde, um Pastor Latzel aus dem Dienst als Pfarrer der St. Martini Gemeinde und aus dem Dienst als Pastor der BEK zu entfernen. So hat es uns dann auch nicht mehr wirklich überrascht, dass neben anderen auch der Kirchenausschuss selbst Anzeige gegen Pastor Latzel erstattet hat, wie im schriftlichen Urteil der Amtsrichterin nachzulesen ist. Es lag zu keinem Zeitpunkt im Interesse des Kirchenausschusses, für ein faires Verfahren in dieser Angelegenheit zu sorgen.

Konsequenterweise hat der Kirchenausschuss dann am 10. Dezember 2020 eine vollständige Dienstenthebung gegen Pastor Latzel ausgesprochen. Nicht nur die öffentliche Verkündigung wurde ihm untersagt, sondern auch die seelsorgerliche Betreuung von Menschen in Notlagen, die Begleitung von Sterbenden. Eine unbarmherzige und rücksichtslose Haltung des Kirchenausschusses gegenüber unseren Gemeindemitgliedern. Und dieser Beschluss wurde auch von den Geistlichen mitgetragen, die damals Mitglied des Kirchenausschusses waren.

Wie Sie wissen, hat die St. Martini Gemeinde damals gegen diese Dienstenthebung geklagt. Das Kirchengericht ist der Auffassung der Gemeinde gefolgt und hat die Beendigung der Dienstenthebung herbeigeführt. Es wurde deutlich, dass der Kirchenausschuss mit der Dienstenthebung wissentlich gegen geltendes Disziplinarrecht und auch gegen Kirchenverfassungsrecht verstoßen hatte, also Rechtsbruch begangen hat. Damit waren alle Bemühungen des Kirchenausschusses, Olaf Latzel aus dem Dienst als Pastor der St. Marini Gemeinde zu entfernen, gescheitert.

Die Disziplinarmaßnehmen gegen Pastor Latzel hat der Kirchenausschuss in verschiedenen Äußerungen immer wieder damit begründet, dass es ihm um die Sicherung und Bewahrung der Würde aller Menschen ginge. Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen oder sonstigen Orientierung herabgesetzt werden. Aber genau diese Auffassung haben Pastor und St. Martini Gemeinde immer wieder öffentlich vertreten. Im Code of Conduct der St. Martini Gemeinde heißt es dann auch: „Wir begegnen ausnahmslos jedem Menschen gleich welcher Herkunft, Geschlechtes, Alters oder Religion mit Wertschätzung, Respekt und Nächstenliebe.“ Pastor Latzel hat zudem mehrfach sein Bedauern über die verfehlte Wortwahl zum Ausdruck gebracht und um Entschuldigung gebeten. All das wurde vom Kirchenausschuss ignoriert und weiter an der Entfernung des Pastors aus dem Dienst gearbeitet.

Ging es dem Kirchenausschuss also wirklich darum, die Würde aller Menschen gegen jegliche herabwürdigenden Angriffe zu wahren?

Schon die Amtsenthebung mit dem totalen Tätigkeitsverbot des Pastors, u. a. also dem Verbot seelsorgerlicher Betreuung von Menschen, dem Verbot der Begleitung von Sterbenden, lässt daran Zweifel aufkommen.

Das Schweigen des Kirchenausschusses auf die unflätigen Anwürfe des Pastors der Friedensgemeinde, Klingbeil-Jahr, gegen die Mitglieder der Martini Gemeinde und die vielen tausend Menschen, die über das Internet an den Gottesdiensten und Veranstaltungen teilnehmen, entlarvt die eigentliche Zielsetzung des Kirchenausschusses dann endgültig.
Zur Erinnerung: Der Pastor der Friedensgemeinde hatte die Glieder der St. Martinigemeinde und Ihre Internetgemeinde diffamierend als braunen Mob bezeichnet, was laut Duden „Pöbel, kriminelle Bande, organisiertes Verbrechertum“ bedeutet.
  • Gab es ein Disziplinarverfahren gegen diesen Pastor wegen Herabwürdigung der Menschenwürde von Christen? – Nein!
  • Gab es zumindest einen öffentlichen Aufruf des Kirchenausschusses an diesen Pastor, die Betroffenen für seine Entgleisung um Entschuldigung zu bitten? – Nein!
  • Hat dieser Pastor selbst seine Aussagen öffentlich bedauert? – Nein.

An dieser Stelle wird deutlich, dass der Kirchenausschuss mit zweierlei Maß misst. Wenn die wenigen Aussagen von Pastor Latzel wirklich so kirchenschädigend sein sollen, dass daraufhin ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde, dann sind es diese Entgleisungen des Pastors der Friedensgemeinde erst recht. Aber der Kirchenausschuss schweigt zu diesem Vorgang bis heute.

Nein, es geht dem Kirchenausschuss nicht um Hassrede, nicht um Diffamierung. Wenn es die „Richtigen“ trifft, kann der Kirchenausschuss damit gut leben, wie das Beispiel des Pastors der Friedensgemeinde überdeutlich zeigt. Es geht darum, dass Pastor Latzel bestraft wird, weil er in aller Öffentlichkeit an der Bibel in allen Teilen als einzige Wahrheit festhält und sich damit dem gerade herrschenden Zeitgeist entgegenstellt. Bibeltreue Aussagen zu sexualethischen Fragen in der Öffentlichkeit sollen von einem Pastor im Raum der BEK nicht mehr vertreten werden dürfen.

Warum hat sich der Kirchenausschuss in den vergangenen fünf Jahren denn nicht in der Lage gesehen, zu erklären, dass die Aussagen unseres Pastors zur praktizierten Homosexualität und zur Genderideologie von der Bibel her gedeckt sind, bei aller zulässigen Kritik der Wortwahl? Kein Wort dazu vom Kirchenausschuss. Diese notwendige Aufgabe übernahm dann der Gutachter Prof. Dr. Schwienhorst-Schönberger, der vom Landgericht Bremen mit der Beantwortung genau dieser Fragen beauftrag wurde. In diesem Gutachten wurde festgehalten, dass alle Aussagen des Pastors von der Bibel gedeckt sind und damit eindeutig unter das Grundrecht der Religionsfreiheit fallen.

Liebe Brüder und Schwestern, wir stehen in einem Kampf um die biblische Wahrheit. Es erhärtet sich immer mehr der Eindruck, dass die Kirchenleitungen – nicht nur die in Bremen – die Letztbegründung ihres Redens und Handels in Schrift und Bekenntnis aufgegeben haben zugunsten eines gesellschaftlichen Diskurses, wie er vom gerade herrschenden Zeitgeist vorgegeben wird. Die evangelische Kirche in Deutschland steht in großen Teilen unter dem Einfluss bibel- und christenfeindlicher politischer und gesellschaftlicher Akteure, die öffentliche bibel- und bekenntnistreue Verkündigung auf allen Ebenen bekämpfen. Das öffnet der Irrlehre im Raum der Kirche Tür und Tor. Der Beifall kirchenferner Lobbyisten wird dem Gehorsam gegenüber der Heiligen Schrift vorgezogen.

Vollends zur Posse gerät die Disziplinarverfügung des Kirchenausschusses gegen Pastor Latzel an der Stelle, wo die angebliche Amtspflichtverletzung begründet werden soll. Der Kirchenausschuss sieht im Verhaltes des Pastors eine Verletzung u. a. gemäß § 3 Abs. 2 DG.EKD. Dort heißt es:

„Die Ordinierten sind durch die Ordination verpflichtet,

  • das anvertraute Amt im Gehorsam gegen den dreieinigen Gott in Treue zu führen,
  • das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis ihrer Kirche bezeugt ist, rein zu lehren,
  • die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten,
  • ihren Dienst nach den Ordnungen der Kirche auszuüben,
  • das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht zu wahren und
  • sich in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, dass die glaubwürde Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.“

Man fragt sich, hat der Kirchenausschuss sich beim Adressaten geirrt? Wie kommt dieser Kirchenausschuss dazu, unserem Pastor eine Verletzung dieser Amtspflichten vorzuwerfen?

Liebe St. Martini Gemeinde, Pastor Latzel hat sich an diese ihm auferlegten Amtspflichten immer gehalten und diese in keiner Weise verletzt. Er führt das Amt hier an St. Martini im Gehorsam gegenüber dem dreieinigen Gott, er bekennt sich in Wort und Tat ohne Einschränkungen zur Wahrheit der Heiligen Schrift. Nicht im Kleinsten ist ihm eine Amtspflichtverletzung vorzuwerfen. Pastor Latzel ist seinem Ordinationsversprechen treu geblieben.

Wenn diejenigen in der BEK, die die Heilige Schrift und Gottes Gebote relativieren und dem gerade herrschenden Zeitgeist anpassen, unserem Pastor eine Amtspflichtverletzung gemäß § 3 Abs. 2 DG.EKD vorwerfen, dann kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass in Fragen des Glaubens und der Lehre etwas völlig aus dem Ruder gelaufen sein muss. Deutlicher hätte nicht zutage treten können, dass die Aufrechterhaltung einer geistlichen Gemeinschaft mit weiten Teilen dieser BEK nicht mehr möglich ist.

Wir als St. Martini Gemeinde bekennen uns in Lehre und Ordnung zur ganzen, unverfälschten Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, dem einzig wahren und unfehlbaren Gotteswort, wie es durch die Reformation neu erschlossen wurde. Wir widersetzen uns jeglicher Irrlehre, die behauptet, die biblische Wahrheit dem gerade herrschenden Zeitgeist anpassen zu müssen.  

Wir bekennen die biblische Wahrheit mit 1. Mose 1,27: „Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau“. Wir widersetzen uns jeglicher Bestrebungen in Kirche und Gesellschaft, die zu einer Auflösung dieser guten Schöpfungsordnung Gottes führen durch Akzeptanz unwissenschaftlicher Behauptungen, als gäbe es eine Vielzahl von Geschlechtern, wie es die Genderideologien propagieren.

Wir werden auch weiterhin an der biblischen Beurteilung der Homosexualität festhalten wie sie auch in der Orientierungshilfe „Mit Spannungen leben“ 1996 von der EKD veröffentlicht wurde und in der festgestellt wird, dass die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben muss und dass praktizierte Homosexualität gegen den Willen Gottes gerichtet ist. Mit dieser Auffassung sehen wir uns in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der christlichen Kirchen aller Konfessionen weltweit und eben nicht in einer Minderheitsposition. Es sind große Teile der saturierten Kirchen Westeuropas, und hier vor allem die EKD, die sich in einem Prozess geistlicher Auslösung von den noch vor 20 Jahren geltenden Glaubensgrundlagen abgewandt haben.

An dieser Stelle rufen wir alle gläubigen Christenmenschen auf, die an dieser Kirche und ihrer geistlichen Ausrichtung leiden. Bleibt in der Kirche, aber steht auf, erhebt Euch zum Protest gegen die Irrlehren und ihre Irrlehrer in der Kirche. Jeder ordinierte Pastor der evangelischen Kirche hat ein Ordinationsgelübde abgelegt, das ihn verpflichtet, das Amt im Gehorsam gegen den dreieinigen Gott in Treue zu führen und das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis ihrer Kirche bezeugt ist, rein zu lehren. So hat es der Kirchenausschuss der BEK korrekt wiedergegeben. Also haltet Euern Pastoren, den Superintendenten, Kirchenpräsidenten, den Bischöfen, wer es auch sein mag, dieses Ordinationsgelübde vor und scheut Euch nicht zu protestieren, wo gegen Gottes Wort gepredigt und gelehrt wird. Die zentrale Bekenntnisschrift der Reformation, das Augsburger Bekenntnis von 1530, ruft uns eindringlich zum Widerstand auf. In Artikel 28 heißt es:

Wenn die Bischöfe aber etwas gegen das Evangelium lehren, festsetzen oder einrichten, haben wir Gottes Befehl, in einem solchen Fall nicht gehorsam zu sein, Mt 7: Sehet euch vor vor den falschen Propheten.
Und der hl. Paulus Gal 1: Wenn auch wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium predigen würden als das, was wir euch gepredigt haben, der sei verflucht.


Nehmen wir unsere Konfessionsbezeichnung endlich ernst und protestieren gegen diejenigen, die Irrlehre und Unglaube in der Kirche verbreiten.

Liebe Martini Gemeinde, lieber Schwestern und Brüder im Herrn,
als Vorstand dieser Gemeinde sagen wir Ihnen und Euch von Herzen Dank für die große Unterstützung in den hinter uns liegenden fünf Jahren, für die vielen mutmachenden Zuschriften, Telefonate und Gespräche, vor allem aber für Eure Gebete. Tausende Menschen in Deutschland und in vielen europäischen Nachbarländern haben sich im Gebet hinter Olaf Latzel und hinter die Gemeinde gestellt. Für diese unfassbar große Unterstützung danken wir Euch von Herzen. Betet aber weiter für unseren Pastor und für die Gemeinde. Wir stehen erst am Anfang der Auseinandersetzungen mit den christenfeindlichen Kräften in Kirche und Gesellschaft.

Auch andere bibeltreue Pastoren, Vorstände und Gemeinden in Deutschland, die sich in Lehre und Ordnung zur ganzen unverfälschten Heiligen Schrift halten, sehen sich Angriffen der Kirchenleitungen ausgesetzt. Sie alle brauchen unsere Gebete, damit der Herr sie bewahrt und im Glauben erhält.

Liebe Geschwister, betet für die Kirchenleitungen in unserem Land und gerade auch in Bremen, dass Gott, der Herr, ihnen Erkenntnis und Umkehr von falschen Wegen schenken möge. Wenn wir uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen z. B. in Bremen ansehen, ist das Ergebnis eschreckend. 1970 hatte die BEK noch rund 530.000 Mitglieder, heute sind es nur noch 150.000 und in wenigen Jahren werden es 50.000 oder noch weniger sein, wenn sich der Trend so fortsetzt. Diese Kirche stirbt und niemand fragt ernsthaft nach den Ursachen. Man könnte meinen, das Gericht Gottes steht über dieser Kirche, die sich in weiten Teilen so konsequent von ihm abgewandt hat.

Liebe Brüder und Schwestern, im Gehorsam gegenüber dem Herrn der Kirche, Jesus Christus, und mit seiner Hilfe werden wir als Kirchengemeinde den auf Bibel und Bekenntnis gegründeten Weg in Lehre und Leben mit unserem Pastor Olaf Latzel fortsetzen. Wir wissen und halten daran fest:


Einen anderen Grund kann niemand legen als den,
der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.
1. Korinther 3,11
Bremen, 29.06.2025

Für den Vorstand der St. Martini Gemeinde:
Dr. Jürgen Fischer
- Bauherr -